Wer kann sich bewerben
Beispiele
Diana, 21, aus Italien, zieht für 6 Monate nach Wien und beginnt ein bezahltes Praktikum bei einer Nonprofit-Organisation, bei der sie sich um Obdachlose Menschen kümmert.
Robert, 27, aus Österreich, zieht für 18 Monate nach Berlin und beginnt einen Vollzeitjob in einer Non-Profit Organisation, die sich für die Rechte von Kindern stark macht.
Sowohl Diana als auch Robert haben Anspruch auf Erstattung ihrer Reisekosten sowie auf eine Umzugszulage.
Was du bekommst
Wie du dich bewirbst

FAQ
Was bedeutet „social impact”?
Unser Stipendienprogramm wird durch das Europäische Solidaritätskorps (ESK) finanziert. Förderfähig sind daher Beschäftigungen, die die Solidarität in Europa stärken. Die offizielle Definition des ESK lautet wie folgt:
Jeder Beruf, unabhängig davon, ob es sich um einen Beruf handelt, der hochqualifizierte oder niedrigqualifizierte Arbeitskräfte erfordert, und unabhängig davon, zu welchem Sektor er gehört, kann als solidarische Tätigkeit angesehen werden, sofern Art und / oder Umfang dieser besonderen Tätigkeit einen klaren Wunsch beinhaltet, sich für das Gemeinwohl einzusetzen und anderen zu dienen.
Leitfaden des Europäischen Solidaritätskorps 2020, , https://ec.europa.eu/youth/sites/youth/files/european-solidarity-corps-guide_2020_en.pdf
Wir haben den Begriff „social impact“ gewählt, um die Reichweite des Projekts beschreiben zu können. Wenn du Zweifel hast, ob dein Job oder Praktikum den Vorgaben entspricht, kannst du uns gerne kontaktieren.
Kann ich mich für das Stipendium bewerben, wenn ich als Freiwilliger arbeite und eine Zulage von 200/300/500 € pro Monat erhalte?
Nein. Nur bezahlte Jobs oder Praktika gemäß dem nationalen Arbeitsrecht des Gastlandes fallen in den Geltungsbereich unseres Stipendienprogramms. Freiwilligenarbeit, auch wenn Sie eine Art Gehalt / Zulage enthält, ist leider nicht förderfähig.
Kann ich mich für das Stipendium bewerben, wenn ich aufgrund meines Lehrplans an der Universität / Schule ein Praktikum absolvieren muss?
Leider können wir dich nicht unterstützen, wenn du ein Pflichtpraktikum absolvierst.
Kann ich mich für das Stipendium bewerben, wenn ich in meinem neuen Job nur 20 Stunden pro Woche arbeite?
Teilzeitstellen sind grundsätzlich förderfähig. Allerdings gibts in diesem EU-Förderprogramm keine eindeutige Definition für Teilzeit. Alles ab 30 Wochenstunden wird wohl als Teilzeit zu qualifizieren sein, alles darunter ist fraglich. Wenn du eine Teilzeitstelle beginnst und einen Förderzuschuss durch uns erhalten möchtest, kontaktiere uns einfach und wir sehen uns deinen fall im Detail an.
Wenn du dir nicht sicher bist, sende uns uns bitte eine Kopie deines Arbeitsvertrags, damit wir ihn prüfen können.
Woher weiß ich, ob die Arbeitsbedingungen den gesetzlichen Anforderungen des Gastlandes entsprechen?
Wenn du dir nicht sicher bist, sende uns uns bitte eine Kopie deines Arbeitsvertrags zu, damit wir ihn prüfen können. Ansonsten helfen dir Institutionen die die Arbeiterkammer in Österreich oder die Gewerkschaften in Deutschland weiter.
Wir sind eine soziale Organisation (NGO / Social Business) und suchen Mitarbeiter*innen. Erhalten wir auch eine Förderung?
Ja. Wir möchten Arbeitgeber*innen ermutigen, junge Menschen aus anderen EU-Ländern aufzunehmen. Deshalb unterstützen wir Ihre Organisation mit bis zu 300 € zur Deckung Ihrer Verwaltungskosten. Sie haben Anspruch auf unser Förderprogramm, wenn
a) Ihre Organisation ihren Sitz in Österreich hat und Sie eine Person zwischen 18 und 30 Jahren aus einem anderen EU-Land einstellen.
b) Ihre Organisation ihren Sitz in der EU hat und Sie eine Person zwischen 18 und 30 Jahren einstellen, die aus Österreich umzieht, um eine neue Stelle oder ein neues Praktikum bei Ihnen zu beginnen.
Bewirb dich jetzt

Alexandra Mojedano, Project Manager
alexandra.mojedano@ngojobs.eu
+43 660 8422 916