Dieses Projekt ist seit 2023 abgeschlossen und es können leider keine Stipendien mehr beantragt werden.
Wer kann sich bewerben
Beispiele
Diana, 21, aus Italien, zieht für 6 Monate nach Wien und beginnt ein bezahltes Praktikum bei einer Nonprofit Organisation, die obdachlose Menschen im Alltag unterstützt.
Robert, 27, aus Österreich, zieht für mindestens 12 Monate nach Berlin und beginnt einen Vollzeitjob in einem Social Business, das sich dem Kampf gegen Lebensmittelverschwendung verschrieben hat.
Sowohl Diana als auch Robert haben Anspruch auf Erstattung ihrer Reisekosten sowie auf eine Umzugszulage.
Was du bekommst
Wie du dich bewirbst
FAQ
Was bedeutet „social impact”?
Unser Stipendienprogramm wird vom European Solidarity Corps (ESC) finanziert. Förderfähig sind daher Beschäftigungen, die die Solidarität in Europa stärken. Die offizielle Definition des ESK lautet wie folgt:
Jeder Beruf, unabhängig davon, ob es sich um einen Beruf handelt, der hochqualifizierte oder niedrigqualifizierte Arbeitskräfte erfordert, und unabhängig davon, zu welchem Sektor er gehört, kann als solidarische Tätigkeit angesehen werden, sofern Art und / oder Umfang dieser besonderen Tätigkeit einen klaren Wunsch beinhaltet, sich für das Gemeinwohl einzusetzen und anderen zu dienen.
Leitfaden des Europäischen Solidaritätskorps 2020, PDF herunterladen
Wir haben den Begriff „social impact“ gewählt, um die Reichweite des Projekts beschreiben zu können. Wenn du Zweifel hast, ob dein Job oder Praktikum den Vorgaben entspricht, kannst du uns gerne kontaktieren.
Wo finde ich einen Job / Traineeship / Praktikum mit Social Impact?
Es gibt sehr viele Jobplattformen, die sich Jobs „mit Purpose“ verschrieben haben. Hier sind ein paar Beispiele:
- ngojobs.eu – Bezahlte Jobs und Praktika bei Nonprofit-Organisationen im Klimaschutz, Menschenrechte, Sozialarbeit uvm.
- goodjobs.eu
- nachhaltigejobs.de
- jobs.talents4good.org
- tbd.community
- idealist.org
Kann ich mich für das Stipendium bewerben, wenn ich als Freiwilliger arbeite und eine Zulage von 200/300/500 € pro Monat erhalte?
Nein. Nur bezahlte Jobs oder Praktika gemäß dem nationalen Arbeitsrecht des Gastlandes fallen in den Geltungsbereich unseres Stipendienprogramms. Freiwilligenarbeit, auch wenn Sie eine Art Gehalt / Zulage enthält, ist leider nicht förderfähig.
Kann ich mich für das Stipendium bewerben, wenn ich aufgrund meines Lehrplans an der Universität / Schule ein Praktikum absolvieren muss?
Leider können wir dich nicht unterstützen, wenn du ein Pflichtpraktikum absolvierst.
Kann ich mich für das Stipendium bewerben, wenn ich in meinen neuen Job nur 20 Stunden pro Woche arbeite?
Teilzeitstellen sind grundsätzlich förderfähig, sofern du durch dein Gehalt deinen Lebensunterhalt decken kannst. Geringfügige Anstellungen oder Mini-Jobs werden daher nicht ausreichend sein. Allerdings gibts in diesem EU-Förderprogramm keine eindeutige Definition von „Teilzeit“. Wenn du eine Teilzeitstelle beginnst, kontaktiere uns einfach und wir sehen uns deinen Fall im Detail an.
Falls du schon einen Arbeitsvertrag hast, sende uns uns bitte eine Kopie zu, damit wir ihn prüfen können.
Wie lange muss mein Job / Praktikum mindestens dauern, damit ich mich für das Stipendium bewerben kann?
Bei einem Praktikum beträgt die Mindestdauer 2 Monate. Bei einem Job sind es 3 Monate.
Woher weiß ich, ob die Arbeitsbedingungen den gesetzlichen Anforderungen des Gastlandes entsprechen?
Du kannst dich an eine nationale oder private Vereinigung wenden, die deinen Arbeitsvertrag prüft.
In Österreich hilft dir in solchen Fällen die Arbeiterkammer kostenlos weiter.
Wenn du dir nicht sicher bist, sende uns uns bitte eine Kopie deines Arbeitsvertrags zu, damit wir ihn prüfen können.
Muss ich das Stipendium versteuern?
Nein. Das Stipendium muss laut Auskunft des für das Förderprogramm zuständigen ÖAD nicht versteuert werden.
Welche europäischen Länder kommen für das Stipendium in Frage?
Der Job oder das Traineeship müssen in einem der folgenden Länder absolviert werden:
Europäische Union: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern
Programmländer außerhalb der EU: Island, Nordmazedonien, Türkei, Liechtenstein
Welche Unterlagen benötige ich zur Beantragung?
Anreise:
Wenn du mit einem Verkehrsmittel anreist, für dass du ein Ticket erhältst, hebe bitte das Ticket gut auf. Wir benötigen es für die Beantragung Reisekostenpauschale.
Bei einer Anreise mit dem eigenen Auto hebe bitte unbedingt deine Tankbelege auf. Wenn du nur Mitfahrer bist benötigen wir auch irgendeinen Beleg für die Fahrt. Sei es die Bestätigung der Onlineplattform, über die du deine Fahrt gebucht hast, oder die Tankbelege.
Wir sind eine soziale Organisation (NGO / Social Business) und suchen Mitarbeiter. Erhalten wir auch eine Unterstützung?
Ja. Wir möchten Arbeitgeber*innen ermutigen, junge Menschen aus anderen EU-Ländern zu einzustellen. Deshalb unterstützen wir Sie mit einer pauschalen Aufwandentschädigung von 300. Sie haben Anspruch, wenn
a) Ihre Organisation ihren Sitz in Österreich hat und Sie eine Person zwischen 18 und 30 Jahren aus einem anderen EU-Land einstellen ODER
b) Ihre Organisation ihren Sitz außerhalb Österreichs und in der EU hat und Sie eine Person zwischen 18 und 30 Jahren einstellen, die vorher in Österreich gewohnt hat.
Ich habe einen Job oder ein Praktikum gefunden, finde aber keine Wohnung in meiner neuen Stadt.
In unserem Blog findest du einige Tipps für deine Wohnungssuche:
Muss ich den Job über NGOjobs finden?
Nein, das musst du nicht.
Dennoch lohnt sich ein Blick auf NGOJobs.eu, wenn du aktuell auf Job- oder Praktikumssuche bist.
Bewirb dich jetzt
Alexandra, Project Manager
Bei Fragen kontaktiere Alexandra per Mail:esc@ngojobs.eu
oder (schnell und unkompliziert) per Signal / WhatsApp:
+43 660 1195 972